Schönheitsreparaturen bei Auszug Was Mieter wirklich zahlen müssen

Kurz vor dem Auszug taucht bei den meisten Mietern dieselbe Frage auf: Muss ich jetzt noch mal streichen, tapezieren oder gar die ganze Wohnung auf Vordermann bringen – oder reicht es, wie es ist? Die Antwort steht zwar meistens im Mietvertrag, ist aber oft weniger eindeutig, als die Klausel auf den ersten Blick klingt. Viele Vermieter verlangen mehr, als rechtlich überhaupt zulässig ist – und viele Mieter zahlen freiwillig, was sie eigentlich gar nicht müssten.

Dieser Ratgeber erklärt, was Schönheitsreparaturen überhaupt sind, wann eine Klausel im Mietvertrag wirksam ist und worauf du vor dem Auszug achten solltest.

Was sind Schönheitsreparaturen überhaupt?

Der Begriff ist gesetzlich klar definiert – anders, als viele Mietverträge es vermuten lassen. Laut der maßgeblichen Verordnung (§ 28 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung) zählen dazu ausschließlich:

BereichWas dazugehört
Wände & DeckenTapezieren, Anstreichen oder Kalken
FußbödenStreichen (nicht: Austausch von Bodenbelägen)
Heizkörper & HeizrohreStreichen
InnentürenStreichen
Fenster (innen)Streichen der Innenseite

Nicht unter Schönheitsreparaturen fallen dagegen größere Instandsetzungen – etwa ein Austausch des Bodenbelags, defekte Sanitäranlagen oder Schäden an der Bausubstanz. Diese bleiben grundsätzlich Sache des Vermieters, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.

Muss ich beim Auszug überhaupt renovieren?

Das kommt ganz auf die konkrete Klausel im Mietvertrag an – und genau hier liegt der Punkt, an dem viele Mieter mehr Geld ausgeben, als nötig wäre.

Starre Fristenpläne sind meist unwirksam

Lange war es üblich, im Mietvertrag feste Renovierungsintervalle festzulegen – etwa «Küche und Bad alle drei Jahre, übrige Räume alle fünf Jahre streichen». Solche starren Fristenpläne gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mittlerweile in aller Regel als unwirksam, weil sie unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung eine Renovierung verlangen. Maßgeblich ist stattdessen der tatsächliche Abnutzungsgrad – eine frisch gestrichene Wohnung muss nicht renoviert werden, nur weil zufällig fünf Jahre vergangen sind.

Endrenovierungsklauseln sind ebenfalls meist unwirksam

Auch sogenannte Endrenovierungsklauseln – die unabhängig vom Zustand eine vollständige Renovierung bei jedem Auszug verlangen – halten einer gerichtlichen Prüfung in der Regel nicht stand. Sie benachteiligen Mieter unangemessen, weil sie auch dann greifen würden, wenn die Wohnung objektiv gar nicht renovierungsbedürftig ist.

Unrenoviert übernommen? Dann meist keine Pflicht

Wurde die Wohnung bereits unrenoviert an dich übergeben, kann der Vermieter die Renovierungspflicht in der Regel nicht formularvertraglich vollständig auf dich abwälzen – außer er gewährt einen angemessenen Ausgleich, etwa einen Mietnachlass beim Einzug.

Mietvertrag prüfen – Renovierungsklausel vor dem Auszug verstehen

Aktuelle Rechtsprechung: Was sich 2024 geändert hat

Ein wichtiger Punkt für alle, die aktuell aus- oder einziehen: Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Januar 2024 liegt die Beweislast dafür, dass eine Wohnung unrenoviert übergeben wurde, beim Mieter. Das bedeutet in der Praxis: Wer sich später auf einen unrenovierten Ausgangszustand berufen will, muss das auch belegen können.

Deshalb gilt für jeden Einzug – und erst recht für jeden Auszug:

  • Zustand der Wohnung im Übergabeprotokoll genau festhalten, Raum für Raum.
  • Zusätzlich Fotos von Wänden, Böden und auffälligen Stellen machen, mit Datum.
  • Protokoll und Fotos vom Vermieter gegenzeichnen lassen, wenn möglich.

Wer das bei Einzug versäumt hat, sollte spätestens beim Auszug besonders sorgfältig dokumentieren und im Zweifel die Formulierung der eigenen Mietvertragsklausel von einem Mieterverein prüfen lassen, bevor größere Summen in eine Renovierung investiert werden.

Mietvertrag prüfen: Welche Klausel ist wirksam?

Nicht jede Renovierungsklausel ist automatisch ungültig. Eine Klausel hat eher Bestand vor Gericht, wenn sie bedarfsabhängig formuliert ist – zum Beispiel: «Schönheitsreparaturen sind, soweit erforderlich, fachgerecht auszuführen.» Solche flexiblen Formulierungen, die auf den tatsächlichen Zustand statt auf starre Fristen abstellen, sind grundsätzlich zulässig.

Typische Warnsignale, dass eine Klausel im eigenen Mietvertrag möglicherweise unwirksam ist:

  • Feste Zeitintervalle («alle 3 Jahre», «alle 5 Jahre») ohne Bezug auf den Zustand
  • Vorgabe einer bestimmten Ausführungsart oder Fachfirmen-Pflicht
  • Farbvorgaben, die schon während der Mietzeit gelten sollen
  • Pauschale Kostenbeteiligung nach starrem Prozentsatz-Plan («Quotenklausel»)

Wichtig: Eine unwirksame Klausel bedeutet nicht automatisch, dass gar keine Renovierungspflicht besteht – sie bedeutet, dass diese konkrete vertragliche Regelung nicht durchsetzbar ist. Ob überhaupt renoviert werden muss, richtet sich dann nach dem tatsächlichen Zustand der Wohnung.

Renovierungsklausel im Mietvertrag prüfen – wirksam oder unwirksam

Checkliste: So gehst du beim Auszug vor

  1. Mietvertrag prüfen – enthält er eine starre Frist, eine Endrenovierungsklausel oder eine bedarfsabhängige Formulierung?
  2. Zustand der Wohnung ehrlich einschätzen – ist tatsächlich eine Abnutzung erkennbar, oder ist alles noch in gutem Zustand?
  3. Übergabeprotokoll vom Einzug heraussuchen – als Beleg für den Ausgangszustand.
  4. Fotos vom aktuellen Zustand machen – vor jeder eventuellen Ausbesserung.
  5. Im Zweifel rechtlich prüfen lassen – etwa über einen Mieterverein, bevor Geld in unnötige Arbeiten investiert wird.
  6. Nur notwendige Arbeiten ausführen – kleine Bohrlöcher schließen, deutliche Gebrauchsspuren beseitigen, aber keine kompletten Neuanstriche «auf Verdacht».

Was passiert, wenn ich (angeblich) nicht ausreichend renoviert habe?

Ist der Vermieter der Meinung, dass die vertraglich vereinbarten (und wirksamen) Schönheitsreparaturen nicht erfüllt wurden, kann er theoretisch einen Teil der Kaution einbehalten oder Schadensersatz verlangen. In der Praxis lohnt es sich in solchen Fällen, genau zu prüfen: Ist die zugrunde liegende Klausel überhaupt wirksam? Entspricht die geforderte Renovierung dem tatsächlichen Abnutzungsgrad? Gerade bei pauschalen oder sehr weitreichenden Forderungen lohnt sich häufig ein Widerspruch – am besten mit Verweis auf die eigene Dokumentation und, falls nötig, mit rechtlicher Unterstützung.

Häufige Fehler beim Thema Schönheitsreparaturen

Vorauseilende Renovierung «auf Nummer sicher». Viele Mieter renovieren mehr, als rechtlich nötig wäre, aus Sorge vor Streit mit dem Vermieter – und verschenken damit bares Geld.

Kein Übergabeprotokoll vom Einzug. Ohne Dokumentation ist es schwer nachzuweisen, in welchem Zustand die Wohnung ursprünglich übernommen wurde – seit 2024 liegt diese Beweislast beim Mieter.

Farbvorgaben blind akzeptieren. Klauseln, die eine bestimmte Wandfarbe während der Mietzeit vorschreiben, sind in dieser Form meist unwirksam – bei der Rückgabe darf allerdings eine neutrale Dekoration verlangt werden.

Nicht fachgerecht ausgeführte Arbeiten. Wird tatsächlich renoviert, sollte die Ausführung sauber sein – grobe Pinselstriche oder sichtbare Farbränder können vom Vermieter beanstandet werden und zusätzliche Kosten verursachen.

Häufig gestellte Fragen zu Schönheitsreparaturen bei Auszug

Was fällt konkret unter Schönheitsreparaturen? Dazu zählen laut Verordnung nur das Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken, das Streichen von Fußböden, Heizkörpern, Heizrohren sowie Innentüren und der Innenseite von Fenstern. Größere Instandsetzungen wie der Austausch von Bodenbelägen gehören nicht dazu.

Kann mein Vermieter feste Renovierungsfristen verlangen? In der Regel nein. Starre Fristenpläne, die unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung eine Renovierung vorschreiben, gelten nach aktueller Rechtsprechung meist als unwirksam.

Muss ich renovieren, wenn ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe? Meist nicht vollständig – eine pauschale Abwälzung der Renovierungspflicht ist in diesem Fall in der Regel nur wirksam, wenn der Vermieter dafür einen angemessenen Ausgleich gewährt hat, etwa einen Mietnachlass.

Wer muss beweisen, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde? Seit einer BGH-Entscheidung von Anfang 2024 liegt diese Beweislast beim Mieter. Ein Übergabeprotokoll mit Fotos vom Einzug ist daher wichtig, um sich im Streitfall darauf berufen zu können.

Kann der Vermieter meine Kaution wegen fehlender Renovierung einbehalten? Nur, wenn eine wirksame vertragliche Pflicht besteht und diese tatsächlich nicht erfüllt wurde. Bei unwirksamen Klauseln oder unnötigen Forderungen lohnt sich ein Widerspruch, im Zweifel mit rechtlicher Unterstützung.

Was ist eine Quotenklausel und ist sie zulässig? Eine Quotenklausel verlangt vom Mieter beim vorzeitigen Auszug eine anteilige Kostenbeteiligung an noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen. Solche Klauseln sind rechtlich umstritten und in vielen Formulierungen unwirksam – eine individuelle Prüfung lohnt sich.

Fazit

Die Frage, ob beim Auszug tatsächlich renoviert werden muss, lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt von der genauen Formulierung im Mietvertrag und vom tatsächlichen Zustand der Wohnung ab. Klar ist: Viele Klauseln, die auf den ersten Blick streng klingen, sind rechtlich gar nicht durchsetzbar. Wer den eigenen Mietvertrag genau prüft, den Wohnungszustand sauber dokumentiert und sich im Zweifel rechtlich beraten lässt, vermeidet unnötige Kosten – und renoviert nur das, was tatsächlich nötig ist.